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Handwerkerrechnung absetzen: Alles, was Sie wissen müssen
Handwerkerrechnung absetzen – was sagt das Gesetz?

Nach § 35a EStG vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent (höchstens jedoch um 1.200 Euro), wenn Steuerpflichtige Handwerkerleistungen für Renovierungen, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen für Haushalte im Inland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Als Haushalt gilt hierbei auch eine Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung bzw. eine Wohnung, die der Steuerpflichtige seinem Kind unentgeltlich überlässt.
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